Worum es geht
Nach der Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) sind 2,5 % des Regionsgebiets (rund 57 Quadratkilometer) als Vorranggebiet für Windenergie geplant.
Das bedeutet, dass auf diesen Flächen der Bau von Windenergieanlagen Vorrang vor allen anderen Nutzungen hat.
Was bedeutet das für Altenhagen I?
Im Bereich Altenhagen I sind bislang zwei Vorranggebiete geplant, siehe nachfolgende Skizze.

Man kann davon ausgehen, dass hier Windkraftanlagen der neuesten Generation errichtet werden. Das bedeutet einen Nabenhöhe von rund 200 m, mit den Rotoren wird eine Gesamthöhe von rund 250 m (!) erreicht. Zum Vergleich: Der Kölner Dom ist 157,4 m hoch.